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Archiv für die Kategorie ‘Allgemein’

Autoversicherung wechseln: So sparen Fahranfänger

10. Oktober 2011
Autoversicherung Fahranfänger

© Kaarsten - Fotolia.com

Nach dem nicht immer preisgünstigen Führerschein und der Anschaffung des ersten Autos steht für den stolzen Fahranfänger mit dem Abschluss der Versicherung der nächste Kostenpunkt auf der Tagesordnung. Doch mit dem richtigen Know-how können auch Autoneulinge Beiträge sparen und eine Einstufung in der Schadensfreiheitsklasse SF 0 mit 240 Prozent des Grundtarifes vermeiden.

Da die Versicherung im Preis günstiger wird, je erfahrener der Kunde ist, sollte der Führerschein so früh wie möglich erworben werden, obwohl derzeit noch gar kein eigenes Auto zur Debatte steht. So kann der Versicherungsnehmer mit einer besseren Einstufung rechnen, wenn er den Führerschein bereits einige Jahre besitzt, selbst wenn er in dieser Zeit überhaupt kein eigenes Auto gefahren ist.

Auch das sogenannte „begleitete Fahren“ ab einem Alter von 17 Jahren bringt später Vorteile bei der Versicherung, denn der Fahranfänger kann auf ein weiteres Jahr Fahrpraxis verweisen. Darüber hinaus wird angenommen, dass bereits unter Aufsicht eines kundigen Fahrers die eigenen Fähigkeiten zum Autofahren unter Beweis gestellt und Erfahrungen in unterschiedlichen Verkehrssituationen gesammelt werden konnten.

Auch das „Vererben“ eines Schadensfreiheitsrabattes von einem Verwandten an den Fahranfänger bietet Einsparpotenzial. Bei den meisten Versicherungen wird die Übernahme der Schadensfreiheitsklasse allerdings beschränkt. So kann der neue Versicherungsnehmer den Rabatt für schadensfreie Jahre nur in der Höhe in Anspruch nehmen, in denen er auch wirklich einen Führerschein besaß. Dies ist daher eher eine Variante für Fahrer, die bereits seit mehreren Jahren ihre Fahrerlaubnis besitzen, aber erst später das erste eigene Auto anmelden.

Doch auch die Wahl des zukünftigen fahrbaren Untersatzes beeinflusst den Tarif nicht unerheblich. Zwar schindet ein PS-starker Sportwagen viel Eindruck, da er jedoch ein höheres Gefahrenpotenzial gerade für unerfahrene Fahranfänger beinhaltet, ist die Versicherungsprämie entsprechend hoch. Weniger Motorleistung und ein eher kleines Auto hingegen werden im Regelfall preisgünstiger versichert.

Im großen Vergleich können Sie Ihre jetztige Kfz-Versicherung mit anderen Tarifen vergleichen und gegebenenfalls in eine günstigere Autoversicherung wechseln. Nutzen Sie individuelle Rabatte und sparen Sie so bis zu 800,00 Euro im Jahr.

Online-Banking: Mehr Sicherheit mit m-TAN und Chip-TAN

06. September 2011
PIN-TAN-Onlinebanking

© Alterfalter - Fotolia.com

Will man Online-Banking nutzen, kommt man um eines nicht herum: die Tan. Seit 25 Jahren bieten Banken Online-Banking mit der Liste der Transaktionsnummern an und seit 25 Jahren müssen die Nutzer ihre TAN-Liste gut verwahren – zum Schutz vor ungewollten Zugriffen durch Dritte.

Phishing heißt das Ausspionieren fremder TAN und verursacht jährlich hohe Kosten für die Banken. Da ist es sehr verständlich, dass die Banken immer neue technische Möglichkeiten erfinden, um Phishing zu verhindern. Zu diesen Neuerungen gehören die m-TAN und die Chip-TAN.

Hinter dem Begriff m-TAN versteckt sich eine mobile TAN per SMS, die bereits von vielen Geldinstituten angeboten und bald von weiteren eingeführt wird. Das verwendete Handy muss zuvor bei der Bank registriert werden. Auf Wunsch erhält der Nutzer beim Online-Banking dann eine SMS auf das Handy, die ihm nicht nur eine TAN verrät, sondern Empfängerkonto und Überweisungsbetrag nennt. Dieses System über zwei Wege (Handy und PC) gilt als relativ sicher.

Noch sicherer geht es derzeit lediglich mit der Chip-TAN. Um diese zu erhalten, muss der Nutzer zuhause über einen TAN-Generator mit Kartenlesefunktion verfügen. Beim Online-Banking erhält der Nutzer einen Code, den er in das Lesegerät eingibt und gleichzeitig seine Bankkarte einschiebt. Dann stellt der Generator eine TAN zur Verfügung, die für kurze Zeit für das Online-Banking genutzt werden kann.

Als problematisch sehen Experten allerdings das Verhalten einiger Banken. Diese wälzen die Sicherheit des Online-Banking auf ihre Kunden ab und verlangen für das Versenden der TAN-SMS Geld. Und auch die Anschaffung eines TAN-Generators kostet je nach Modell etwa neuen bis elf Euro. Dabei profitieren vor allem die Institute von weniger Phishing-Vorfällen, da sie für weniger Schäden zu haften haben. Experten raten Online-Banking-Nutzern daher, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich letztendlich für eine kundenfreundliche Bank zu entscheiden, die bei Sicherheitsupdates nicht die Kunden zahlen lässt.

TK-Recht: 20 EU-Staaten zögern mit der Umsetzung

02. August 2011
EU Telekommunikation

© moonrun - Fotolia.com

Die Deadline ist abgelaufen: Bis zum 25.05.2011 sollten die neu festgelegten EU-Telekommunikationsvorschriften von allen beteiligten Ländern umgesetzt werden. Dazu ist es notwendig, dass die Neuregelungen von den jeweiligen Staaten in nationales Recht überführt werden, damit sie Gültigkeit erhalten. So war es vorgesehen.

20 EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, haben die Frist jedoch verstreichen lassen, ohne die neuen Vorschriften umgesetzt zu haben. Entsprechend hat die zuständige Kommission nun eine Mahnung an die betroffenen Länder geschickt. In dieser verlangt sie Angaben dazu, wie und wann die vereinbarten Regelungen adaptiert werden sollen. Außer Deutschland zählen unter anderem Italien, Österreich, die Niederlande, Polen, Frankreich und Spanien zu den ermahnten Staaten. Tatsächlich haben erst sieben Länder die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften wie vereinbart umsetzen können, darunter Dänemark, Schweden, Malta und Großbritannien.

Sollten die 20 ermahnten Staaten der Aufforderung, die Neuregelungen möglichst bald umzusetzen, nicht nachkommen, droht die Kommission mit rechtlichen Schritten. Schließlich, so eine Sprecherin, sei die neue Richtlinie bereits 2009 beschlossen worden; somit hätten alle Länder genug Zeit gehabt, die Vorschriften zu adaptieren. Vorerst haben die Ermahnten nun zwei Monate Zeit, um vor der Kommission Rechenschaft abzulegen. Als nächster Schritt (etwa, wenn eine Antwort ausbleibt oder als unzureichend befunden wird) würde eine so genannte förmliche Aufforderung zur baldigen Umsetzung der neuen EU-Telekommunikationsvorschriften folgen.

Die letzte Möglichkeit, die säumigen Staaten zur Kooperation zu bringen, wäre schließlich eine Klage. Die EU-Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass sie bereit ist, diesen Schritt zu gehen, wenn es notwendig werden sollte. Laut der Sprecherin sollen notfalls alle Maßnahmen ergriffen werden, die nötig sind, um die Neuregelungen umzusetzen. In Deutschland wird derzeit über die mögliche Umsetzung der neuen Regelungen beraten. Gegenstand der Diskussion ist die so genannte “Novelle des Telekommunikationsgesetzes”, über die das festgelegte EU-Recht in nationales Recht überführt werden soll.