Mit dem 1. Januar 2012 treten für Energiekunden einige Änderungen in Kraft. Gute Nachrichten gibt es für wechselwillige Verbraucher: Wer seinen Strom- oder Gasanbieter wechseln möchte, kann dies ab dem 01.04.2012 innerhalb von drei Wochen und zu jedem beliebigen Zeitpunkt tun. Derzeit gibt es deutschlandweit ca. 1.100 Stromanbieter und knappe 800 Gasversorger. Auf die jeweiligen Regionen umgerechnet bedeutet das für den einzelnen Kunden, dass er im Schnitt zwischen immerhin ca. 100 Strom- und 30 Gasanbietern auswählen kann, deren Konditionen und Tarife sich bezüglich der unterschiedlichen Kundengruppen teils deutlich voneinander unterscheiden. Experten raten immer zu einem exakten Vergleich, bevor ein Wechsel vorgenommen wird.
Auch eine neue Version des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG erhält ab dem 01.01.2012 Gültigkeit. Die Vergütung für Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Leistung bis zu 30 Kilowatt wird in diesem Zuge verringert und um knappe 4 Cent auf ca. 24,4 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Außerdem führt die zuständige Behörde die sogenannte optionale Marktprämie ein. Diese soll Anlagenbetreiber dazu bringen, ihren Strom dann einzuspeisen, wenn er auch tatsächlich benötigt wird – die Prämie dient also als Anreiz und soll der besseren Verbreitung und Akzeptanz der erneuerbaren Energien dienen.
Mit Strom betriebene Haushaltsgeräte müssen bereits seit einigen Jahren mit einem Energieeffizienzlabel versehen werden, das genaue Auskunft über Energie- und Wasserverbrauch gibt. Bisher galt dies allerdings nur für Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke und Wasch- oder Spülmaschinen. Hier wird ab dem 1. Januar die neue Energieklasse A+++ als effizienteste Kategorie eingeführt. Von nun an sollen außerdem auch Fernseher mit entsprechenden Energielabels ausgestattet werden (hier reichen die Energieklassen allerdings zunächst nur bis A). Die Labels sollen des Weiteren neue Piktogramme enthalten, welche sich auf bestimmte Funktionsbereiche des Geräts beziehen: Eine Schneeflocke gibt Auskunft über das Gefriervolumen, eine Milchtüte über die Kühlung und ein Lautsprecher über den Geräuschpegel.


Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in zwei Berufungsverfahren die Position von Verbrauchern gestärkt, die von ihren Energieversorgern nicht korrekt über anstehende Preiserhöhungen unterrichtet worden waren. In zwei Gerichtsverfahren hatten Verbraucherschützer gegen die Preisklauseln von Energieversorgern geklagt und erstinstanzlich Recht bekommen – das OLG Hamm bestätigte nun diese beiden Urteile.
Das Vergleichsportal wechseln.de veröffentlichte in diesem Monat eine Studie zum bundesweiten Preisgefüge der Gastarife. Als Grundlage dienten hierfür die jeweiligen Grundversorgungstarife der Gasanbieter in ganz Deutschland. Für Aufsehen sorgte diese Erhebung bei den Stadtwerken im thüringischen Eisenberg. Deren Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung belegte den letzten Platz in der Studie.