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Archiv für die Kategorie ‘Gas’

Entscheidung über Gaspreiserhöhungen erst Ende Januar

28. Dezember 2012
Gaspreiserhöhungen Urteil

© flashpics – Fotolia.com

Bereits seit Jahren dauert die juristische Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Gasverbrauchern und dem Versorger E.on Hanse, das OLG der Stadt Hamburg hat nun für Ende Januar 2013 eine Entscheidung angekündigt. Beim aktuellen Aktenstand bleibt es dabei unsicher, ob das OLG zu diesem Zeitpunkt bereits ein Urteil fällen wird oder erneut in eine Beweisaufnahme einwilligt.

Verbraucherschützer bemängeln bereits, dass ein Urteil bereits seit längerem aussteht und auch dieses Mal nicht sicher mit einer richterlichen Entscheidung gerechnet werden darf. Dabei wäre das Urteil durchaus richtungsweisend und könnte vielen Gasverbrauchern in Deutschland helfen, rechtliche Ansprüche gegen ihren Versorger geltend zu machen.

Kündigung der Gasversorgung eventuell rechtswidrig

Der Sachverhalt geht weiter zurück als das Jahr 2006, in dem sich Verbraucher erstmals auf einem liberalisierten Gasmarkt für einen anderen Anbieter entscheiden konnten. Bis zu diesem Zeitpunkt war der angegebene Gasversorger monopolistisch auf dem Hamburger Gasmarkt tätig und war so in der Lage, Preiserhöhung für sämtliche seiner Kunden ohne Option auf einen Wechsel anzukündigen.

Obwohl zum damaligen Zeitpunkt das Bundeskartellamt eine Kündigung bzw. Versorgungssperre gegenüber Kunden verbot, die sich gegen die Preiserhöhung wehrten, wurde genau diese vom Versorger durchgeführt. Das Gericht hat folglich zu klären, ob der Gasanbieter sich überhaupt gegen die aufständischen Kunden wehren dürfte, die der Preiserhöhung nicht zustimmten.

Bundesgerichtshof auf Seiten der Verbraucher

Auch der BGH hat sich bereits zum Sachverhalt zu Wort gemeldet und im Jahr 2008 erklärt, dass die entsprechende Preisanpassungsklausel in den Versorgungsverträgen unwirksam ist. Noch in diesem Jahr äußerte sich das BGH zudem zum Preis, der ohne diese Klausel vom entsprechenden Vertragsnehmer zu zahlen sei. Anstelle des im Vertrag niedergeschriebenen Preises legte der BGH nahe, maximal einen Tarif anzulegen, der drei Jahre vor dem ersten Widerspruch gegenüber einer Preiserhöhung angerechnet wurde. Ob mit einer Entschädigung für die aufständischen Kunden zu rechnen ist, kann aktuell absolut noch nicht eingeschätzt werden.

Wechselbereitschaft in Deutschland für Strom und Gas steigt

29. November 2012
Strom und Gas wechseln

© Sergej Toporkov – Fotolia.com

Strom- und Gaspreise stellen in sämtlichen Haushalten der Bundesrepublik eine erhebliche Belastung dar, immer mehr Personen ziehen hieraus ihre Konsequenzen und entscheiden sich für einen alternativen Energieversorger. Durch einen aktuellen Bericht des Bundeskartellamts mit Zahlen für das vergangene Jahr 2011 wird deutlich, dass fünf Millionen Haushalte von einem neuen Strom- oder Gasanbieter versorgt werden.

Der Schwerpunkt lag dabei auf den Wechsel des Stromkonzerns, der Gastarif wurde hingegen nur von gut einer Million Bundesbürgern gewechselt. Als Erklärung hierfür wird vorrangig gesehen, dass der Gasmarkt erst seit wenigen Jahren in Deutschland liberalisiert ist und viele Haushalte nicht wissen, dass ähnlich wie beim Stromanbieter gewechselt werden kann.

Auch für 2012 steigende Zahl an Wechselkunden erwartet

In den letzten Wochen und Monaten gab es für alle Privathaushalte weitere Hiobsbotschaften, was die Preisentwicklung bei Strom und Gas angeht. Nahezu flächendeckend werden die Preise der Energieanbieter erhöht, ergänzend hierzu wirkt sich die gesteigerte EEG-Umlage auf den Strompreis aus und sorgt für eine zusätzliche Belastung. Für einen durchschnittlichen Bundeshaushalt bedeuten diese Preisanstiege eine zusätzliche Belastung im Bereich zwischen 100 und 200 Euro, so dass sich ein Vergleich von Energieanbietern und der Wechsel mehr denn je lohnt. Durch die Liberalisierung des Marktes ist dabei ein steigendes Angebot an Energieversorgern mit abwechslungsreichen Tarifen zu erkennen.

Wechsel von Strom- oder Gasanbieter einfach gestalten

Sorgen um eine zwischenzeitlich ausbleibende Versorgung mit einem Energieträger muss sich kein Haushalt machen, im Zweifelsfall springt der lokale Versorger für Strom oder Gas ein. Ansonsten ist für den Wechsel des Anbieters lediglich auf die gültige Vertragsdauer zu achten, mit einer ordentlichen Kündigung lässt sich vielfach zum Ende eines Vertragsjahres aus den bestehenden Verpflichtungen eines Versorgungsvertrags aussteigen. Anders sieht dies aus, falls es explizit zu einer Ankündigung der Preiserhöhung kam, wie aktuell häufig gegeben ist. In diesem Fall lässt sich direkt vom deutlich kürzeren Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Klage über Gaspreise vor dem Europäischen Gerichtshof

18. September 2012
Gaspreiserhöhungen Klage

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Nicht alleine der Kostenanstieg für Strom hat in den letzten Jahren einen Großteil bundesdeutscher Haushalte belastet. Die Gaskosten sind im gleichen Maße gestiegen und stellen gerade in den bevorstehenden Wintermonaten mit einer intensiven Heizperiode wieder einen befürchteten Kostenfaktor für die Haushaltskasse dar.

Millionen von Gaskunden in Deutschland können dabei möglicherweise auf eine reizvolle Rückzahlung hoffen, wenn eine aktuelle Klage von zwei Dutzend Gaskunden vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg erfolgreich verlaufen sollte. Hierhin hat der Bundesgerichtshof einen Sachverhalt vergeben, der gegen das EU-Recht verstoßen und es Energiekonzernen erschweren könnte, Preiserhöhungen in der Bundesrepublik im gewohnten Maße durchzusetzen.

Rechtzeitige Ankündigung von Preiserhöhungen nicht immer gegeben

Konkret Betroffene sind sämtliche Bezieher von Gas in Deutschland, die privat oder als kleine Gewerbebetriebe Sonderkonditionen in ihren Gasverträgen bzgl. Preiserhöhungen besitzen. Durch diese seien zwar vertraglich Gaspreiserhöhungen erlaubt, allerdings mit einem gebührenden Abstand zwischen Ankündigung und Ausführung, so dass potenziell genügend Zeit für eine Kündigung des Verbrauchers bliebe. Diese sei in manchen Fällen nicht gegeben gewesen, zudem wird verschiedenen Konzernen vorgeworfen, keine Begründung für die jeweiligen Gaspreiserhöhungen mitgeteilt worden zu sein, um ihre Sinnhaftigkeit entsprechend zu prüfen. Im Zuge dessen wird ebenfalls kritisiert, dass ausschließlich Kunden mit den entsprechenden Sonderkonditionen überhaupt eine Ankündigung der Preiserhöhung bekommen hatten.

Zeitpunkt des Urteilsverkündung noch nicht abschätzbar

Nach dem Dortmunder Landgericht und dem Bundesgerichtshof beschäftigt sich nun der Europäische Gerichtshof mit der Frage, ob Rückzahlungen der Erhöhungen an die betroffenen Verbraucher rechtens sind. Bei den 25 Klägern geht es alleine um einen fünfstelligen Eurobetrag, bei einem Erfolg der Klage könnten sämtliche Bundesbürger mit einem Gasvertrag profitieren, der ebenfalls über entsprechende Sonderkonditionen verfügt und bei dem es in den letzten Jahren zu Preiserhöhungen kam. Die deutschen Gerichte wollen das Urteil des EuGH abwarten, allerdings kann aktuell noch nicht gesagt werden, wann mit einer Urteilsverkündigung der Luxemburger Richter zu rechnen ist.