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Archiv für die Kategorie ‘Gas’

2012: Das ändert sich für Energiekunden

11. Januar 2012

Energiekunden 2012Mit dem 1. Januar 2012 treten für Energiekunden einige Änderungen in Kraft. Gute Nachrichten gibt es für wechselwillige Verbraucher: Wer seinen Strom- oder Gasanbieter wechseln möchte, kann dies ab dem 01.04.2012 innerhalb von drei Wochen und zu jedem beliebigen Zeitpunkt tun. Derzeit gibt es deutschlandweit ca. 1.100 Stromanbieter und knappe 800 Gasversorger. Auf die jeweiligen Regionen umgerechnet bedeutet das für den einzelnen Kunden, dass er im Schnitt zwischen immerhin ca. 100 Strom- und 30 Gasanbietern auswählen kann, deren Konditionen und Tarife sich bezüglich der unterschiedlichen Kundengruppen teils deutlich voneinander unterscheiden. Experten raten immer zu einem exakten Vergleich, bevor ein Wechsel vorgenommen wird.

Auch eine neue Version des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG erhält ab dem 01.01.2012 Gültigkeit. Die Vergütung für Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Leistung bis zu 30 Kilowatt wird in diesem Zuge verringert und um knappe 4 Cent auf ca. 24,4 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Außerdem führt die zuständige Behörde die sogenannte optionale Marktprämie ein. Diese soll Anlagenbetreiber dazu bringen, ihren Strom dann einzuspeisen, wenn er auch tatsächlich benötigt wird – die Prämie dient also als Anreiz und soll der besseren Verbreitung und Akzeptanz der erneuerbaren Energien dienen.

Mit Strom betriebene Haushaltsgeräte müssen bereits seit einigen Jahren mit einem Energieeffizienzlabel versehen werden, das genaue Auskunft über Energie- und Wasserverbrauch gibt. Bisher galt dies allerdings nur für Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke und Wasch- oder Spülmaschinen. Hier wird ab dem 1. Januar die neue Energieklasse A+++ als effizienteste Kategorie eingeführt. Von nun an sollen außerdem auch Fernseher mit entsprechenden Energielabels ausgestattet werden (hier reichen die Energieklassen allerdings zunächst nur bis A). Die Labels sollen des Weiteren neue Piktogramme enthalten, welche sich auf bestimmte Funktionsbereiche des Geräts beziehen: Eine Schneeflocke gibt Auskunft über das Gefriervolumen, eine Milchtüte über die Kühlung und ein Lautsprecher über den Geräuschpegel.

OLG: Keine Erhöhung des Energiepreises ohne korrekte Ankündigung

02. Dezember 2011

Gerichtsurteil EnergiepreiseDas Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in zwei Berufungsverfahren die Position von Verbrauchern gestärkt, die von ihren Energieversorgern nicht korrekt über anstehende Preiserhöhungen unterrichtet worden waren. In zwei Gerichtsverfahren hatten Verbraucherschützer gegen die Preisklauseln von Energieversorgern geklagt und erstinstanzlich Recht bekommen – das OLG Hamm bestätigte nun diese beiden Urteile.

Die sogenannte Grundversorgungsordnung gibt die Mindestanforderungen für anstehende Preiserhöhungen durch die Anbieter vor – diese Voraussetzungen gelten dem Urteil zufolge auch im Verhältnis zu Sondervertragskunden, die nicht innerhalb der Grundversorgung mit Gas und Strom versorgt werden. Auch bei diesen Verbrauchern müssen die Standards bezüglich der Tariferhöhung eingehalten werden. Diese sehen unter anderem vor, dass der Kunde sechs Wochen vor der Erhöhung schriftlich über den Sachverhalt informiert werden muss. Nicht ausreichend ist eine Benachrichtigung, die ausschließlich per E-Mail erfolgt. Da zwei Energieanbieter diese Vorgaben nicht eingehalten hatten, wurden sie von Verbraucherschützern verklagt.

Einer der Versorger hatte seine Kunden mit einer E-Mail über die geplante Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines anderen Unternehmens legten fest, dass Kunden in individueller Weise über Tariferhöhungen informiert werden müssten, ohne jedoch die konkrete Art der Benachrichtigung zu nennen. Diese Klausel sahen auch die Richter des OLG als zu vage an, da sich dem Verbraucher daraus nicht erschließe, auf welchem Wege die Information zugehen wird. Wer aufgrund der bemängelten AGB bereits Widerspruch gegen die jährliche Rechnung eingelegt hat und Strom oder Gas im Bezirk des OLG Hamm bezieht, kann sich nun auf das vorliegende Urteil berufen.

Auch im Bezug auf von Versorgern angebotene Festpreise hatte das OLG Hamm kürzlich zugunsten der Kunden entschieden: Die Bezeichnung eines Tarifs als „Festpreis” ist dem Urteil zufolge unzulässig, wenn keine Aufklärung über die Zusammensetzung des Preises erfolgt. Das Urteil betraf einen Unternehmer, der mit einem solchen Tarif warb, Abgaben und Steuern aber von der Preisgarantie ausschloss – diese bildeten jedoch mehr als 40 Prozent des Gesamtpreises, worauf nicht hingewiesen wurde.

Bundesweite Gaspreisstudie erregt Aufsehen

26. Oktober 2011

Gaspreisstudie wechseln.deDas Vergleichsportal wechseln.de veröffentlichte in diesem Monat eine Studie zum bundesweiten Preisgefüge der Gastarife. Als Grundlage dienten hierfür die jeweiligen Grundversorgungstarife der Gasanbieter in ganz Deutschland. Für Aufsehen sorgte diese Erhebung bei den Stadtwerken im thüringischen Eisenberg. Deren Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung belegte den letzten Platz in der Studie.

Bei einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr müssen Verbraucher in der 11.000-Einwohner-Stadt am tiefsten in die Tasche greifen. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf rund 2.139 Euro im Jahr. Im Vergleich dazu muss eine Familie mit diesem Verbrauch in Achim (Niedersachsen) lediglich etwa 1.123 Euro zahlen. Die Studie belegte somit einen Preisunterschied von mehr als 1.000 Euro.

Einem Bericht der Internetseite thueringer-allgemeine.de zufolge äußerte eine Sprecherin der Stadtwerke Eisenberg, dass es sich in diesem Fall um einen sogenannten Notfalltarif handele. In diesem befände sich nur eine äußerst geringe Anzahl von Kunden, die aufgrund eines Notfalls in diesen Tarif eingebucht würden. Ein solcher Notfall träte beispielsweise dann ein, wenn ein Kunde die Anmeldung versäumt hätte. Kurioserweise wird in diesem Zusammenhang auf die eigenen Stromtarife verwiesen – und nicht auf die in der Studie behandelten Gastarife. Ob es sich hierbei um einen Übermittlungsfehler handelte, blieb bislang unklar.

Das Vergleichsportal wechseln.de empfiehlt allen Verbrauchern, ihren aktuellen Gastarif genauer unter die Lupe zu nehmen. Vielerorts drehen zum Beginn der Heizsaison die Versorger an der Preisschraube. Gerade dann, wenn sich Gaskunden in im der Regel teuren Grundversorgungstarif des heimischen Anbieters befinden, kann sich ein Wechsel das Anbieters sehr lohnen.

» Zum Vergleichsrechner für Gasanbieter in Deutschland

» Zum Artikel auf thueringer-allgemeine.de