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Archiv für die Kategorie ‘Gas’

OLG: Keine Erhöhung des Energiepreises ohne korrekte Ankündigung

02. Dezember 2011
Gerichtsurteil Energiepreise

© Leonardo Franko - Fotolia.com

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in zwei Berufungsverfahren die Position von Verbrauchern gestärkt, die von ihren Energieversorgern nicht korrekt über anstehende Preiserhöhungen unterrichtet worden waren. In zwei Gerichtsverfahren hatten Verbraucherschützer gegen die Preisklauseln von Energieversorgern geklagt und erstinstanzlich Recht bekommen – das OLG Hamm bestätigte nun diese beiden Urteile.

Die sogenannte Grundversorgungsordnung gibt die Mindestanforderungen für anstehende Preiserhöhungen durch die Anbieter vor – diese Voraussetzungen gelten dem Urteil zufolge auch im Verhältnis zu Sondervertragskunden, die nicht innerhalb der Grundversorgung mit Gas und Strom versorgt werden. Auch bei diesen Verbrauchern müssen die Standards bezüglich der Tariferhöhung eingehalten werden. Diese sehen unter anderem vor, dass der Kunde sechs Wochen vor der Erhöhung schriftlich über den Sachverhalt informiert werden muss. Nicht ausreichend ist eine Benachrichtigung, die ausschließlich per E-Mail erfolgt. Da zwei Energieanbieter diese Vorgaben nicht eingehalten hatten, wurden sie von Verbraucherschützern verklagt.

Einer der Versorger hatte seine Kunden mit einer E-Mail über die geplante Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines anderen Unternehmens legten fest, dass Kunden in individueller Weise über Tariferhöhungen informiert werden müssten, ohne jedoch die konkrete Art der Benachrichtigung zu nennen. Diese Klausel sahen auch die Richter des OLG als zu vage an, da sich dem Verbraucher daraus nicht erschließe, auf welchem Wege die Information zugehen wird. Wer aufgrund der bemängelten AGB bereits Widerspruch gegen die jährliche Rechnung eingelegt hat und Strom oder Gas im Bezirk des OLG Hamm bezieht, kann sich nun auf das vorliegende Urteil berufen.

Auch im Bezug auf von Versorgern angebotene Festpreise hatte das OLG Hamm kürzlich zugunsten der Kunden entschieden: Die Bezeichnung eines Tarifs als „Festpreis” ist dem Urteil zufolge unzulässig, wenn keine Aufklärung über die Zusammensetzung des Preises erfolgt. Das Urteil betraf einen Unternehmer, der mit einem solchen Tarif warb, Abgaben und Steuern aber von der Preisgarantie ausschloss – diese bildeten jedoch mehr als 40 Prozent des Gesamtpreises, worauf nicht hingewiesen wurde.

Bundesweite Gaspreisstudie erregt Aufsehen

26. Oktober 2011
Gaspreisstudie wechseln.de

© p!xel 66 - Fotolia.com

Das Vergleichsportal wechseln.de veröffentlichte in diesem Monat eine Studie zum bundesweiten Preisgefüge der Gastarife. Als Grundlage dienten hierfür die jeweiligen Grundversorgungstarife der Gasanbieter in ganz Deutschland. Für Aufsehen sorgte diese Erhebung bei den Stadtwerken im thüringischen Eisenberg. Deren Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung belegte den letzten Platz in der Studie.

Bei einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr müssen Verbraucher in der 11.000-Einwohner-Stadt am tiefsten in die Tasche greifen. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf rund 2.139 Euro im Jahr. Im Vergleich dazu muss eine Familie mit diesem Verbrauch in Achim (Niedersachsen) lediglich etwa 1.123 Euro zahlen. Die Studie belegte somit einen Preisunterschied von mehr als 1.000 Euro.

Einem Bericht der Internetseite thueringer-allgemeine.de zufolge äußerte eine Sprecherin der Stadtwerke Eisenberg, dass es sich in diesem Fall um einen sogenannten Notfalltarif handele. In diesem befände sich nur eine äußerst geringe Anzahl von Kunden, die aufgrund eines Notfalls in diesen Tarif eingebucht würden. Ein solcher Notfall träte beispielsweise dann ein, wenn ein Kunde die Anmeldung versäumt hätte. Kurioserweise wird in diesem Zusammenhang auf die eigenen Stromtarife verwiesen – und nicht auf die in der Studie behandelten Gastarife. Ob es sich hierbei um einen Übermittlungsfehler handelte, blieb bislang unklar.

Das Vergleichsportal wechseln.de empfiehlt allen Verbrauchern, ihren aktuellen Gastarif genauer unter die Lupe zu nehmen. Vielerorts drehen zum Beginn der Heizsaison die Versorger an der Preisschraube. Gerade dann, wenn sich Gaskunden in im der Regel teuren Grundversorgungstarif des heimischen Anbieters befinden, kann sich ein Wechsel das Anbieters sehr lohnen.

» Zum Vergleichsrechner für Gasanbieter in Deutschland

» Zum Artikel auf thueringer-allgemeine.de

Energie-Konzerne im Umbruch

19. August 2011
Schwere Zeiten für Energiekonzerne?

© Ruediger Rau - Fotolia.com

In der Energie-Branche herrschen Einbruch und Umbruch. Für die vier großen Energiekonzerne E.on, EnBW, Vattenfall und RWE sind die „fetten Jahre“ zunächst einmal vorbei. Für das erste Halbjahr 2011 werden bei allen Unternehmen Gewinneinbrüche erwartet. Experten sagen den Unternehmen rund 30 bis 70 Prozent Einbußen voraus.

Je nach Unternehmen muss darüber hinaus mit zusätzlichen Kosten von etwa 750 bis 900 Millionen Euro gerechnet werden. Ein Teil der Mehrkosten entsteht dabei durch die Einführung der Brennelementesteuer. Dass die Gewerkschaften sich um viele Arbeitsplätze sorgen, ist daher nur allzu verständlich. Bei E.on sollen laut Berichten Arbeitsplätze sowohl in der Zentrale in München als auch in den Niederlassungen in Hannover und Essen eingespart werden. Diese Maßnahme soll Kosten senken und mehr Kapital locker machen.Das ist auch dringend notwendig. Schließlich bringt der Wandel in der Energie-Branche auch hohe Kosten für die Unternehmen mit sich.

Durch den Atomausstieg rechnen die Energie-Konzerne bis zum Jahr 2022 mit etwa 20 Milliarden Euro weniger Gewinn. Zudem müssen die Unternehmen für den Rückbau der dann überflüssigen Kernkraftwerke aufkommen und sich auf die neuen Technologien für die Gewinnung alternativer Energien einstellen. Die Umstellung auf die neuen Energiequellen bedarf einiger Investitionen. Der Bau von Gaskraftwerken, Windparks und neuen Stromleitungen sind hier nur einige der anfallenden Projekte. Experten schätzen den finanziellen Bedarf auf rund 200 Milliarden Euro im Laufe der nächsten zehn Jahre.

Wollen die Energie-Konzerne verhindern von den Ratingagenturen herabgestuft zu werden, müssen sie sich schnell etwas einfallen lassen. Mit einer mangelhaften Kreditwürdigkeit würde es den Unternehmen noch schwerer fallen, Kredite für die notwendigen Investitionen zu erhalten und bei rückläufigen Gewinnzahlen kann auch auf die Gewinne nicht zurückgegriffen werden. Am Markt rechnet man daher schon mit der Kürzung der Dividenden. Für die Unternehmen bedeutet es außerdem, dass Sparmaßnahmen ergriffen werden müssen. Ob und in welchem Umfang die Arbeitnehmer hiervon betroffen sind, wird sich noch zeigen müssen.