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Archiv für die Kategorie ‘Handy’

Mobilfunk: Der Trend zum Zweithandy

03. Januar 2012

Mobilfunk ZweithandyDas Mobiltelefon ist eines der liebsten Spielzeuge der Deutschen. Rund 62 Millionen Menschen über 14 Jahren verwenden in der Bundesrepublik etwa 98 Millionen Handys. Zählt man auch die Handynutzer unter 14 Jahren hinzu, ergibt dies circa 1,3 genutzte Handys pro Bürger.

Interessant ist dabei vor allem die Beobachtung, dass etwa 29 Millionen Deutsche mindestens zwei Mobiltelefone nutzen. Drei oder gar mehr Handys sind zudem bei rund 7 Millionen Bundesbürgern im Einsatz. Diese Entwicklung ist vor allem die Folge der neuen Smartphones, denn diese Handys sind dank zusätzlicher Features wie beispielsweise einem mobilen Internetzugang immer beliebter. Besonders Geschäftsleute und Selbstständige nutzen die Möglichkeiten, die sich dadurch eröffnen. Fast 60 Prozent der Berufstätigen greifen dabei auf ein Zweithandy zurück. So können sie Berufliches von Privatem trennen, aber dennoch auch von unterwegs ständig erreichbar sein. Häufig werden auch Angestellten von ihren Arbeitgebern Mobiltelefone zur Verfügung gestellt. So sind sie schnell erreichbar und können zudem auch aus der Ferne auf berufliche Daten zugreifen.

Eine Alternative bieten sogenannte Dual-SIM-Handys, die mit zwei SIM-Karten funktionieren. So können das Privathandy und das Mobiltelefon für den Beruf in einem Gerät vereint werden und man ist unter beiden Nummern erreichbar. Mit einem einfachen Tastendruck kann der Nutzer entscheiden, über welche SIM-Karte er im jeweiligen Moment telefonieren oder online gehen möchte.

Eine andere Möglichkeit bieten neue Dual-SIM-Adapter. Sie fungieren als eine SIM-Karte und bieten Platz für die Chips von zwei SIM-Karten. Diese müssen dafür aus den SIM-Karten herausgeschnitten werden und können dann in den Adapter gesteckt werden. Allerdings läuft die Nutzung der Adapter nicht immer ohne Probleme ab. In einigen Fällen kann es zu einer Inkompatibilität von Handy, SIM-Karte und Adapter kommen. Bevor man sich also an das Kleinschneiden der SIM-Karten macht, sollte die Kompatibilität sorgfältig geprüft werden. Informationen erhält man im Fachhandel oder auch im Internet.

Vorsicht Falle: Informationspflicht der Mobilfunkanbieter

07. Oktober 2011

Handyrechnung UrteilEine steigende Zahl der Verbraucher nutzt die modernen Technologien der Handys, um mobil im Internet zu surfen. Doch für einige Handybesitzer endet das Vergnügen mit einer unerwartet hohen Rechnung. Beträge in Höhe von Hunderten von Euro sind häufig die Folge von kostenpflichtigen Angeboten. Mit dem Problem dieser Kostenfallen waren Verbraucher lange Zeit auf sich allein gestellt.

Doch ein neues Gerichtsurteil (Az 16 U 140/10) schützt die Nutzer mobiler Angebote nun vor versteckten Kosten. Das Oberlandesgericht Schleswig entschied, dass ein Handybesitzer seine Rechnung von rund 11.500 Euro nicht zahlen muss, da sein Mobilfunkanbieter ihn nicht ausreichend über die möglichen Kosten informiert hatte. Der Streitfall war dadurch entstanden, dass der besagte Handybesitzer beim Neukauf eines Handys im Rahmen einer Vertragsverlängerung eine Navigationssoftware erhalten hatte, die im Zuge der Kartenaktualisierung auf das Internet zugriff. Der Vertrag des Kunden schloss zwar einen Internet-Tarif mit ein, dieser richtete sich jedoch nach verbrauchter Datenmenge und Nutzungsdauer und war nur für Gelegenheitssurfer gedacht. Durch die Kartenaktualisierung der Software wurde das Internet hingegen dauerhaft in Anspruch genommen. Das Mobilfunkunternehmen stellte dem Kunden schließlich eine Rechnung über rund 11.500 Euro aus für einen Zeitraum von etwa 20 Tagen. Da der Kunde sich weigerte, die Rechnung zu begleichen, klagte das Unternehmen.

Laut Gericht hat der Anbieter jedoch kein Recht auf die Zahlung der entstandenen Kosten, da das Mobilfunkunternehmen seine Informationspflicht vernachlässigt und zudem gegen das Prinzip von Treu und Glauben verstoßen habe. Dies sah das Gericht als gegeben an, da es zur Nebenpflicht des Unternehmers zählen würde, den Vertragspartner vor möglichen Schäden zu schützen. Der Kunde muss laut Gericht darauf vertrauen dürfen, dass eine Kartenaktualisierung für ihn kostenlos sei. Abweichendes bedarf der Information durch den Verkäufer. Da das Mobilfunkunternehmen im vorliegenden Fall dieser Informationspflicht nicht nachgekommen war, besteht kein Anspruch auf das geforderte Entgelt. Der Verbraucher muss nun lediglich die Kosten für die Mobilfunknutzung in Höhe von rund 36 Euro zahlen.

Breitband-Internet und Daten-Roaming rufen Regulierer auf den Plan

23. September 2011

Daten-RoamingWährend staatliche Regulierungsmaßnahmen von Verbrauchern als Schutz vor Preiswucher aufgefasst werden, sind sie Netzbetreibern oft ein Dorn im Auge. Bei der Vergabe der UMTS-Lizenzen wurde davon abgesehen, eine Anbindung ländlicher Gebiete verpflichtend zu regeln. In ländlichen Gebieten entstanden deshalb sogenannte “weiße Flecken”: Ein Breitband-Zugang zum Internet war dort mangels DSL- oder UMTS-Verfügbarkeit nicht möglich.

Dieser Zustand soll mit dem neuen LTE-Netz der Vergangenheit angehören: Hier hat der Gesetzgeber festgelegt, dass zunächst diese Gebiete versorgt werden müssen, bevor die Abdeckung von Ballungsgebieten erfolgen darf. Somit wurde das Interesse einer Minderheit in der Bevölkerung von der Regulierungsbehörde höher bewertet als das Gewinninteresse der Netzbetreiber.

Viele Verbraucher sehen die Regulierungsbehörde in der Pflicht, wenn es um die Schaffung einer rechtsverbindlichen Definition für Flatrates geht. In die Kritik geraten sind Provider-Angebote, die den mobilen Zugang zum Internet ermöglichen und als Flatrate beworben werden, obwohl sie nicht die erwarteten Anforderungen erfüllen. Anstatt zeitlich und volumentechnisch unbegrenztem Zugang wird die Geschwindigkeit der Mobil-Flats automatisch gedrosselt, sobald ein bestimmter Datenumsatz erreicht wurde. Eine Regulierung durch Preisobergrenzen auf dem Telekommunikationsmarkt wäre nur möglich, wenn ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung innehätte. Eine andere Art der Regulierung erfolgt jedoch über die gesetzlichen Vorschriften: Da es sich bei Mobilfunkverträgen mit monatlicher Abrechnung um Kreditverträge handelt, greifen hier die Wucher-Vorschriften bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.

Wird das mobile Internet auch im Ausland genutzt, so fallen oft hohe Roaming-Gebühren an – hier hat die EU regulierend eingegriffen: 2007 wurde der Euro-Tarif für Mobilfunkgespräche im Ausland eingeführt, 2009 folgte eine Deckelung der SMS-Preise. Auch die Großhandelspreise für Daten-Roaming wurden reguliert, was jedoch nicht die Gebühren für den Endnutzer berührt. Allerdings können sich im EU-Ausland reisende Verbraucher seit März 2010 eine Preisgrenze setzen, bei deren Erreichen der Provider die Verbindung unterbrechen muss – voreingestellt ist ein Betrag von 59,50 Euro. Ab 2012 will die EU dann auch die Kosten für Datenübertragungen im Ausland senken.