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Archiv für die Kategorie ‘Kfz’

Autoversicherung kündigen – Auch im Dezember möglich

20. Dezember 2012
Autoversicherung kündigen

© Gina Sanders – Fotolia.com

Für viele Autofahrer, die mit den Abläufen einer KFZ-Versicherung vertraut sind, ist der 30. November ein entscheidendes Datum. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte auf die Beitragsanpassung des Versicherers reagiert werden, um einen teuer gewordenen Versicherungsschutz aufzukündigen und ab dem nächsten Januar zu einem neuen Versicherer zu wechseln.

Vielen Versicherten ist dabei nicht bewusst, dass auch noch im Dezember ein Sonderkündigungsrecht gelten und somit besonders kurzfristig in einen preiswerten Versicherungsschutz gewechselt werden kann. Dieser Fall ist nicht bei allen Versicherten gegeben, weshalb ein genauer Blick auf die aktuelle Beitragsaufstellung zu werfen ist, die vielleicht versteckt so manche Beitragserhöhung in sich trägt.

Beitragserhöhungen ohne Anstieg des Gesamtbeitrags finden

Die Beitragsanpassung, die üblicherweise Anfang November durch die Autoversicherung versendet wird, löst im Falle eines generellen Beitragsanstiegs ein Sonderkündigungsrecht bis zum 30. November aus. Ist man als Versicherungskunden nicht von einem solchen Anstieg betroffen, wird im Laufe des Novembers die individuelle Beitragsrechnung präsentiert.

Selbst wenn es hier zu einem insgesamt niedrigeren oder gleichbleibenden Jahresbeitrag gekommen sein sollte, kann die Abrechnung implizite Anstiege beinhalten. Üblich ist dies z. B., wenn Kaskoschäden neu tarifiert werden, im Haftpflichtbereich allerdings eine höhere Schadenfreiheitsklasse erreicht wird. Hierdurch kann der Gesamtbeitrag sinken, während die Kaskoversicherung als einzelnes Vertragselement ab dem nächsten Jahr teurer wird.

Wie auf Beitragserhöhungen zu reagieren ist

Im Wesentlichen sollte jede KFZ-Rechnung für das neue Beitragsjahr genau geprüft werden, selbst wenn sich der Gesamtbeitrag nicht erhöht haben sollte. Lässt sich in einem der Vertragselemente eine Erhöhung erkennen, löst dies ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen aus. Unabhängig vom Datum des 30. Novembers kann somit auch noch im Dezember die Versicherung gekündigt werden. Um die Option des schnellen Wechsels nutzen zu können, muss allerdings ein echter Beitragsanstieg seitens der Versicherung stattgefunden haben. Dies gilt beispielsweise dann nicht, wenn der Versicherte einen Schaden meldete und folglich in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird.

Autoversicherung: Typklassen entscheiden über Höhe der Prämien

07. November 2011
Autoversicherung Typklassen

© Cristian Nitu - Fotolia.com

Ist die Anschaffung eines neuen Automobils geplant, gibt es verschiedene Faktoren, die berücksichtigt werden sollten, damit der ersehnte Neukauf nicht bald wieder bereut wird. Neben den eigentlichen Anschaffungskosten, die sicherlich eine sehr große Rolle spielen, und den persönlichen Vorlieben sollten Autofahrer unbedingt auch die zukünftige Einstufung des neuen Fahrzeugs in der Kfz-Versicherung beachten.

Denn die Höhe der Prämien entscheidet sich nicht nur nach der Dauer der unfallfreien Zeit des Fahrers, den sogenannten Schadenfreiheitsklassen, sondern auch nach den Typklassen, die bei vielen Fahrzeughaltern gar nicht bekannt sind oder stark unterschätzt werden. In die Typklassen werden die auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge gemäß einer jährlich aufgestellten Schadensstatistik eingeteilt. Dabei spielt nicht nur die Anzahl der Unfälle eine Rolle, sondern auch die Höhe der Schäden, die dabei verursacht wurden. Insgesamt gibt es in der Teilkaskoversicherung 24, in der Vollkasko 25 und in der Haftpflicht 16 Typklassen, wobei eine niedrige Einstufung günstige und eine höhere Einstufung entsprechend höhere Prämien bedeutet.

Durch die Typklassen kommen teilweise deutliche Unterschiede bezüglich der Prämien zustande. Statistisch gesehen ist die Prämie der teuersten Haftpflichtklasse ganze fünf Mal so hoch wie die günstigste. In der Praxis kommen solche radikalen Unterschiede eher selten vor. Durchaus üblich sind aber Differenzen von bis zu 100 %. Auch bei Fahrzeugen, die sich für Laien kaum unterscheiden, können die Prämienunterschiede teilweise 60 % betragen – hier gilt es, sich beim Autokauf genau zu informieren, damit man hinterher nicht draufzahlen muss.

Automobilverbände stellen im Internet Beispielrechnungen zur Verfügung, denen man entnehmen kann, wie sich die einzelnen Einstufungen und die damit verbundenen Prämienhöhen zusammensetzen. Diese zeigen, dass ein Unterschied von drei oder vier Typklassen, zusammen mit der persönlichen Schadenfreiheitsklasse, Ersparnisse bzw. Mehrzahlungen möglich macht. Ebenfalls online findet man eine genaue Aufstellung der Typklassen, sodass man bereits vor dem Autokauf herausfinden kann, welche Einstufung man zu erwarten hat.

Wer die genauen Fahrzeugdaten etwa als Kaufinteressent noch nicht besitzt, der kann Hersteller, Leistung, Typ etc. angeben und so eine zuverlässige Information erhalten. Pauschale Aussagen, welche Fahrzeugtypen eine besonders hohe Einstufung zu erwarten haben, kann man kaum treffen. Wahrscheinlich ist aber, dass Sportwagen eine höhere Klassifizierung zu erwarten haben, ebenso wie Limousinen oder Fahrzeuge, die mit einem besonders teuren elektronischen Zubehör ausgestattet sind. Erfahrungsgemäß schneiden Kleinwagen bezüglich der Typklassen und somit auch der damit verbundenen Prämien besonders preiswert ab.