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Klage über Gaspreise vor dem Europäischen Gerichtshof

18. September 2012
Gaspreiserhöhungen Klage

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Nicht alleine der Kostenanstieg für Strom hat in den letzten Jahren einen Großteil bundesdeutscher Haushalte belastet. Die Gaskosten sind im gleichen Maße gestiegen und stellen gerade in den bevorstehenden Wintermonaten mit einer intensiven Heizperiode wieder einen befürchteten Kostenfaktor für die Haushaltskasse dar.

Millionen von Gaskunden in Deutschland können dabei möglicherweise auf eine reizvolle Rückzahlung hoffen, wenn eine aktuelle Klage von zwei Dutzend Gaskunden vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg erfolgreich verlaufen sollte. Hierhin hat der Bundesgerichtshof einen Sachverhalt vergeben, der gegen das EU-Recht verstoßen und es Energiekonzernen erschweren könnte, Preiserhöhungen in der Bundesrepublik im gewohnten Maße durchzusetzen.

Rechtzeitige Ankündigung von Preiserhöhungen nicht immer gegeben

Konkret Betroffene sind sämtliche Bezieher von Gas in Deutschland, die privat oder als kleine Gewerbebetriebe Sonderkonditionen in ihren Gasverträgen bzgl. Preiserhöhungen besitzen. Durch diese seien zwar vertraglich Gaspreiserhöhungen erlaubt, allerdings mit einem gebührenden Abstand zwischen Ankündigung und Ausführung, so dass potenziell genügend Zeit für eine Kündigung des Verbrauchers bliebe. Diese sei in manchen Fällen nicht gegeben gewesen, zudem wird verschiedenen Konzernen vorgeworfen, keine Begründung für die jeweiligen Gaspreiserhöhungen mitgeteilt worden zu sein, um ihre Sinnhaftigkeit entsprechend zu prüfen. Im Zuge dessen wird ebenfalls kritisiert, dass ausschließlich Kunden mit den entsprechenden Sonderkonditionen überhaupt eine Ankündigung der Preiserhöhung bekommen hatten.

Zeitpunkt des Urteilsverkündung noch nicht abschätzbar

Nach dem Dortmunder Landgericht und dem Bundesgerichtshof beschäftigt sich nun der Europäische Gerichtshof mit der Frage, ob Rückzahlungen der Erhöhungen an die betroffenen Verbraucher rechtens sind. Bei den 25 Klägern geht es alleine um einen fünfstelligen Eurobetrag, bei einem Erfolg der Klage könnten sämtliche Bundesbürger mit einem Gasvertrag profitieren, der ebenfalls über entsprechende Sonderkonditionen verfügt und bei dem es in den letzten Jahren zu Preiserhöhungen kam. Die deutschen Gerichte wollen das Urteil des EuGH abwarten, allerdings kann aktuell noch nicht gesagt werden, wann mit einer Urteilsverkündigung der Luxemburger Richter zu rechnen ist.

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