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Wechselbereitschaft in Deutschland für Strom und Gas steigt

29. November 2012
Strom und Gas wechseln

© Sergej Toporkov – Fotolia.com

Strom- und Gaspreise stellen in sämtlichen Haushalten der Bundesrepublik eine erhebliche Belastung dar, immer mehr Personen ziehen hieraus ihre Konsequenzen und entscheiden sich für einen alternativen Energieversorger. Durch einen aktuellen Bericht des Bundeskartellamts mit Zahlen für das vergangene Jahr 2011 wird deutlich, dass fünf Millionen Haushalte von einem neuen Strom- oder Gasanbieter versorgt werden.

Der Schwerpunkt lag dabei auf den Wechsel des Stromkonzerns, der Gastarif wurde hingegen nur von gut einer Million Bundesbürgern gewechselt. Als Erklärung hierfür wird vorrangig gesehen, dass der Gasmarkt erst seit wenigen Jahren in Deutschland liberalisiert ist und viele Haushalte nicht wissen, dass ähnlich wie beim Stromanbieter gewechselt werden kann.

Auch für 2012 steigende Zahl an Wechselkunden erwartet

In den letzten Wochen und Monaten gab es für alle Privathaushalte weitere Hiobsbotschaften, was die Preisentwicklung bei Strom und Gas angeht. Nahezu flächendeckend werden die Preise der Energieanbieter erhöht, ergänzend hierzu wirkt sich die gesteigerte EEG-Umlage auf den Strompreis aus und sorgt für eine zusätzliche Belastung. Für einen durchschnittlichen Bundeshaushalt bedeuten diese Preisanstiege eine zusätzliche Belastung im Bereich zwischen 100 und 200 Euro, so dass sich ein Vergleich von Energieanbietern und der Wechsel mehr denn je lohnt. Durch die Liberalisierung des Marktes ist dabei ein steigendes Angebot an Energieversorgern mit abwechslungsreichen Tarifen zu erkennen.

Wechsel von Strom- oder Gasanbieter einfach gestalten

Sorgen um eine zwischenzeitlich ausbleibende Versorgung mit einem Energieträger muss sich kein Haushalt machen, im Zweifelsfall springt der lokale Versorger für Strom oder Gas ein. Ansonsten ist für den Wechsel des Anbieters lediglich auf die gültige Vertragsdauer zu achten, mit einer ordentlichen Kündigung lässt sich vielfach zum Ende eines Vertragsjahres aus den bestehenden Verpflichtungen eines Versorgungsvertrags aussteigen. Anders sieht dies aus, falls es explizit zu einer Ankündigung der Preiserhöhung kam, wie aktuell häufig gegeben ist. In diesem Fall lässt sich direkt vom deutlich kürzeren Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Energiewende in Europa für nachhaltige Entwicklungen nicht ausreichend

08. Mai 2012
Energiewende

© K.F.L. - Fotolia.com

Im Vergleich zu anderen Regionen der Welt wird die Energiewende seit einigen Jahren vorrangig in Europa vorangetrieben, immer häufiger mehren sich jedoch die Meinungen von Umweltexperten, das entsprechende Infrastrukturen auch in den angrenzenden Regionen geschaffen werden müssen.

Ambitionierte Projekte wie die voluminösen Solaranlagen in Nordafrika unter dem Namen Desertec zeigen, wie Nationen entlang des Mittelmeers ihren Beitrag zur europäischen Energiewende leisten sollen und dabei selbst wirtschaftlich profitieren können. Neben den Nationen Nordafrikas wie Marokko oder Tunesien bezieht dies auch die Staaten des Nahen Ostens bis hin zum Iran mit ein, wobei in diesen Regionen klare ökonomische Impulse gesetzt werden könnten.

Neue Arbeitsplätze durch die Energiewende schaffen

Natürlich steht in allen Projekten der Vorsatz im Vordergrund, ehrgeizige Ziele bei der CO2-Reduktion zu erreichen, die Chancen der Energiewende für den Mittelmeerraum sind jedoch deutlich vielfältiger. Nicht alleine durch Desertec und ähnliche Projekte entstünden in sämtlichen angrenzenden Staaten neue Arbeitsplätze, zudem würden die Industrien der entsprechenden Region wettbewerbsfähiger und würden neue Impulse für die Weltwirtschaft liefern.

Wie kaum eine andere Nation nimmt Deutschland hierbei als Wirtschaftspartner eine führende Rolle ein. Zwar ist heute schon absehbar, dass die ehrgeizigen politischen Ziele zur CO2-Reduktion nicht wie ursprünglich geplant erreicht werden – die Vorreiterrolle Deutschlands in der angestrebten Energiewende bleibt dennoch erhalten.

Umdenken in der Förderung von Energieträgern unerlässlich

Die politische Rolle des gestürzten libyschen Diktators Gaddafi macht es deutlich: Herrschende Eliten in Nordafrika und Vorderasien wurden Dank ihrer fossilen Energieträger immer wieder von westlichen Nationen hofiert. Mit dem politischen Umbruch in vielen dieser Staaten wird ein gesellschaftliches Umdenken möglich, bei dem die Bundesrepublik eine führende Rolle einnehmen könnte. Diskussionen über eine Abänderung der bisherigen Subventionierungspolitik für Öl und Gas sind hierbei unerlässlich, um neue Perspektiven zu schaffen. Derartige Perspektiven schaffen reizvolle wirtschaftliche Möglichkeiten für die jeweilige Bevölkerung und leisten einen Beitrag für eine ökologisch gestaltete Zukunft.

OLG: Keine Erhöhung des Energiepreises ohne korrekte Ankündigung

02. Dezember 2011
Gerichtsurteil Energiepreise

© Leonardo Franko - Fotolia.com

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in zwei Berufungsverfahren die Position von Verbrauchern gestärkt, die von ihren Energieversorgern nicht korrekt über anstehende Preiserhöhungen unterrichtet worden waren. In zwei Gerichtsverfahren hatten Verbraucherschützer gegen die Preisklauseln von Energieversorgern geklagt und erstinstanzlich Recht bekommen – das OLG Hamm bestätigte nun diese beiden Urteile.

Die sogenannte Grundversorgungsordnung gibt die Mindestanforderungen für anstehende Preiserhöhungen durch die Anbieter vor – diese Voraussetzungen gelten dem Urteil zufolge auch im Verhältnis zu Sondervertragskunden, die nicht innerhalb der Grundversorgung mit Gas und Strom versorgt werden. Auch bei diesen Verbrauchern müssen die Standards bezüglich der Tariferhöhung eingehalten werden. Diese sehen unter anderem vor, dass der Kunde sechs Wochen vor der Erhöhung schriftlich über den Sachverhalt informiert werden muss. Nicht ausreichend ist eine Benachrichtigung, die ausschließlich per E-Mail erfolgt. Da zwei Energieanbieter diese Vorgaben nicht eingehalten hatten, wurden sie von Verbraucherschützern verklagt.

Einer der Versorger hatte seine Kunden mit einer E-Mail über die geplante Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines anderen Unternehmens legten fest, dass Kunden in individueller Weise über Tariferhöhungen informiert werden müssten, ohne jedoch die konkrete Art der Benachrichtigung zu nennen. Diese Klausel sahen auch die Richter des OLG als zu vage an, da sich dem Verbraucher daraus nicht erschließe, auf welchem Wege die Information zugehen wird. Wer aufgrund der bemängelten AGB bereits Widerspruch gegen die jährliche Rechnung eingelegt hat und Strom oder Gas im Bezirk des OLG Hamm bezieht, kann sich nun auf das vorliegende Urteil berufen.

Auch im Bezug auf von Versorgern angebotene Festpreise hatte das OLG Hamm kürzlich zugunsten der Kunden entschieden: Die Bezeichnung eines Tarifs als „Festpreis” ist dem Urteil zufolge unzulässig, wenn keine Aufklärung über die Zusammensetzung des Preises erfolgt. Das Urteil betraf einen Unternehmer, der mit einem solchen Tarif warb, Abgaben und Steuern aber von der Preisgarantie ausschloss – diese bildeten jedoch mehr als 40 Prozent des Gesamtpreises, worauf nicht hingewiesen wurde.