Während staatliche Regulierungsmaßnahmen von Verbrauchern als Schutz vor Preiswucher aufgefasst werden, sind sie Netzbetreibern oft ein Dorn im Auge. Bei der Vergabe der UMTS-Lizenzen wurde davon abgesehen, eine Anbindung ländlicher Gebiete verpflichtend zu regeln. In ländlichen Gebieten entstanden deshalb sogenannte “weiße Flecken”: Ein Breitband-Zugang zum Internet war dort mangels DSL- oder UMTS-Verfügbarkeit nicht möglich.
Dieser Zustand soll mit dem neuen LTE-Netz der Vergangenheit angehören: Hier hat der Gesetzgeber festgelegt, dass zunächst diese Gebiete versorgt werden müssen, bevor die Abdeckung von Ballungsgebieten erfolgen darf. Somit wurde das Interesse einer Minderheit in der Bevölkerung von der Regulierungsbehörde höher bewertet als das Gewinninteresse der Netzbetreiber.
Viele Verbraucher sehen die Regulierungsbehörde in der Pflicht, wenn es um die Schaffung einer rechtsverbindlichen Definition für Flatrates geht. In die Kritik geraten sind Provider-Angebote, die den mobilen Zugang zum Internet ermöglichen und als Flatrate beworben werden, obwohl sie nicht die erwarteten Anforderungen erfüllen. Anstatt zeitlich und volumentechnisch unbegrenztem Zugang wird die Geschwindigkeit der Mobil-Flats automatisch gedrosselt, sobald ein bestimmter Datenumsatz erreicht wurde. Eine Regulierung durch Preisobergrenzen auf dem Telekommunikationsmarkt wäre nur möglich, wenn ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung innehätte. Eine andere Art der Regulierung erfolgt jedoch über die gesetzlichen Vorschriften: Da es sich bei Mobilfunkverträgen mit monatlicher Abrechnung um Kreditverträge handelt, greifen hier die Wucher-Vorschriften bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.
Wird das mobile Internet auch im Ausland genutzt, so fallen oft hohe Roaming-Gebühren an – hier hat die EU regulierend eingegriffen: 2007 wurde der Euro-Tarif für Mobilfunkgespräche im Ausland eingeführt, 2009 folgte eine Deckelung der SMS-Preise. Auch die Großhandelspreise für Daten-Roaming wurden reguliert, was jedoch nicht die Gebühren für den Endnutzer berührt. Allerdings können sich im EU-Ausland reisende Verbraucher seit März 2010 eine Preisgrenze setzen, bei deren Erreichen der Provider die Verbindung unterbrechen muss – voreingestellt ist ein Betrag von 59,50 Euro. Ab 2012 will die EU dann auch die Kosten für Datenübertragungen im Ausland senken.


Surfen im Internet, Chatten und das Schreiben von E-Mails finden nicht mehr nur am heimischen PC statt: Handys mit Internetzugang, Laptops und Netbooks verzeichnen einen steigenden Absatz. Für das laufende Jahr wird mit einer Steigerung um gute 12 Prozent gerechnet – das bedeutet einen Umsatz von mehr als sieben Milliarden Euro. Besonders Smartphones werden in großen Mengen abgesetzt. So handelt es sich bei jedem dritten verkauften Mobiltelefon um ein solches.
Daten des Statistischen Bundesamtes zufolge sind die Preise für Telekommunikationsdienste im Jahr 2010 erneut gesunken. Laut der Behörde waren die Kosten im Durchschnitt rund zwei Prozent niedriger als im Vorjahr, wobei sowohl Kosten für Festnetzanschlüsse und Mobilfunk als auch für das Internet berücksichtigt wurden.