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Die Forderungen der Gesellschaft nach Umweltschutz und Nachhaltigkeit gehen auch an der Politik nicht vorbei. Sie muss nicht nur auf technische Neuerungen reagieren, sondern sich an gesellschaftlich-wirtschaftliche Veränderungen anpassen.
Dementsprechend soll nun die Förderung von Ökostrom reformiert werden. Verschiedene Methoden der Energieerzeugung sollen dabei besondere Förderungen erhalten. Vor allem Anbieter von Wind-, Sonnen- und Biogas-Energie soll von der Reform profitieren. Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht wahrscheinlich eine „optionale Marktprämie“ vor, die dafür sorgen soll, dass die erneuerbaren Energiequellen vor allem bei großer Nachfrage zum Einsatz kommen. Dazu gehört, dass Anbieter von Ökostrom lernen auf den Markt zu reagieren und ihr Angebot anzupassen. Sie sollen in Zukunft ihre Energie besser speichern, wenn sie nicht benötigt wird und erneuerbare Energien dann in das Stromnetz einspeisen, wenn eine erhöhte Nachfrage besteht.
Dies ist vor allem wichtig, wenn der Ökostrom 2020 einen Anteil von etwa 35 Prozent des Stroms ausmacht, denn dann können konventionelle Energiekraftwerke allein nicht ausreichend auf Nachfrage-Schwankungen reagieren. Zudem soll die Prämie dafür sorgen, dass Ökostrom in der Vermarktung mit der konventionellen Stromerzeugung gleichzieht.
Die Reform soll außerdem finanzielle Anreize setzen. Mehr Förderung erhalten demnach Projekte, die Windenergie auf See und Geothermie, also Erdwärme, einsetzen. Förderungen für Windanlagen an Land und Energieproduktionen durch Biomasse sollen hingegen gekürzt werden. Laut Berichten sollen die Vergütungen für Windkraftanlagen auf See auf etwa 15 Cent pro Kilowattstunde erhöht werden. Zu ähnlichen Erhöhungen wird es ebenso bei Energie durch Geothermie kommen. Besonderen Wert wird auch in Zukunft darauf gelegt, dass erneuerbare Energien den Vorrang gegenüber traditionellen Energiequellen erhalten. Konkret bedeutet dies, dass in Zeiten von Stromüberschuss Windkraftanlagen erst abgestellt werden, nachdem Gas-, Kohle- und Kernkraftwerke vom Netz genommen wurden. Nach Berichten sollen die Anpassungen des Gesetzes bereits im Juni von Bundesrat und Bundestag genehmigt werden, damit sie dann im Januar 2012 in Kraft treten können.



